Gesetzliche Regelung
Die anwaltliche Vergütung ist gesetzlich geregelt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wenn ich keine anderweitige Vereinbarung mit Ihnen treffe, bemisst sich meine Vergütung ausschließlich nach den dortigen Bestimmungen. Diese sehen überwiegend - insbesondere auch in allen zivilrechtlichen Fällen - eine Vergütungsberechnung nach dem sogenannten Gegenstandswert oder Streitwert vor.
Vereinbarte Honorare
Im Bereich der außergerichtlichen Beratung und Gutachtenerstellung sieht das RVG den Ansatz üblicher Vergütungs-Gebühren vor. Ich vereinbare daher für diesen Bereich eine Honorierung nach dem für die Bearbeitung Ihres Auftrags anfallenden Zeitaufwand, in Einzelfällen auch Vergütungspauschalen.
In einigen Bereichen meiner Tätigkeit vereinbare wir auch für meine sonstige anwaltliche Tätigkeit eine Vergütung nach dem anfallenden Zeitaufwand. Dies betrifft vornehmlich meine außergerichtliche Tätigkeit, in besonders aufwendigen Fällen aber auch die Prozessführung.
Meine Stundensätze sind nach verschiedenen Kriterien, u.a. auch dem jeweiligen anwaltlichen Qualifikationsniveau, gestaffelt. Sie werden für den Zeitaufwand Anwalts berechnet, die üblichen Sekretariatsleistungen für Diktatbearbeitung, Aktenverwaltung etc. sind damit abgegolten. Hinzu kommen jeweils eine Portopauschale, die Mehrwertsteuer und der Ersatz aller Auslagen, die ich für Sie tätige (z.B. Gebühren für Registerauszüge, Akteneinsicht, Fahrtkosten usw.).